Kontakt | Impressum
Sie befinden sich hier: Startseite
> Franchiseberatung > Franchise-Vertrag und andere rechtliche Regelungen
VERTRAGSWERKE ZUM SCHUTZ IHRES FRANCHISE-SYSTEMS
Damit Franchise-Partnerschaft auf gegenseitige Fairness aufgebaut werden kann, sind
Vertragswerke erforderlich, die die Interessen beider Vertragsparteien in angemessener
Weise berücksichtigen und eng auf die Leistungspakete des Franchise-Systems
abgestimmt sind.
In Abhängigkeit von den einzelnen Leistungen des System-Gebers müssen seine
Pflichten hinsichtlich des erforderlichen Know-How-Transfer, sowie die laufende
Betreuung seiner Franchise-Partner in allen Punkten individuell herausgearbeitet
werden.
Durch die direkte Verknüpfung der Systemleistungen mit dem Franchise-Vertrag wird
vermieden, dass wichtige Regelungen außen vor bleiben oder widersprüchliche Aussagen
zwischen den Handbüchern und dem Vertragstext vorkommen.
Gerne erstellen wir Ihnen hierzu in Zusammenarbeit mit RA Herrn Dr. Peter Grimm ein
auf Ihre Unternehmens-Verhältnisse abgestimmtes Angebot. Rufen Sie uns an!
SYSTEM-AUFBAU
Die Bausteine eines
Franchise-Systems
© 2010 CUP-Neumann
IHR ANSPRECHPARTNER
Stefan Neumann
T: 030 339 8446 - 8
Nachricht an Stefan Neumann