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Franchise-Vertrag und andere
rechtliche Regelungen

VERTRAGSWERKE ZUM SCHUTZ IHRES FRANCHISE-SYSTEMS Damit Franchise-Partnerschaft auf gegenseitige Fairness aufgebaut werden kann, sind Vertragswerke erforderlich, die die Interessen beider Vertragsparteien in angemessener Weise berücksichtigen und eng auf die Leistungspakete des Franchise-Systems abgestimmt sind. In Abhängigkeit von den einzelnen Leistungen des System-Gebers müssen seine Pflichten hinsichtlich des erforderlichen Know-How-Transfer, sowie die laufende Betreuung seiner Franchise-Partner in allen Punkten individuell herausgearbeitet  werden. Durch die direkte Verknüpfung der Systemleistungen mit dem  Franchise-Vertrag wird vermieden, dass wichtige Regelungen außen vor bleiben oder widersprüchliche Aussagen zwischen den Handbüchern und dem Vertragstext vorkommen.  Gerne erstellen wir Ihnen hierzu in Zusammenarbeit mit RA Herrn Dr. Peter Grimm ein auf Ihre Unternehmens-Verhältnisse abgestimmtes Angebot.  Rufen Sie uns an!     SYSTEM-AUFBAU                                                                             Die Bausteine eines Franchise-Systems   © 2010 CUP-Neumann IHR ANSPRECHPARTNER Stefan Neumann T: 030 339 8446 - 8 Nachricht an Stefan Neumann