BIS ZU 10.000,-- € ALS ZUSCHÜSSE MÖGLICH
Kleine und mittlere Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes und des produktionsnahen
Dienstleistungsgewerbes erhalten auf Antrag einen finanziellen Zuschuss für die Grund-
und Aufbauberatung (Potenzialberatung). Der Zuschuss für Beratungen durch externe
Berater/innen beträgt für die Unternehmen 50 % der in Rechnung gestellten Beratungs-
kosten (ohne Mehrwertsteuer, Reise-/Nebenkosten), höchstens jedoch 5.000 € je
Maßnahme. Je Antragsteller/in können innerhalb der Geltungsdauer dieser Richtlinien
insgesamt für die Grund- und Aufbauberatung Zuschüsse bis zu max. 10.000 € gewährt
werden.
Als KMU wird (zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie) ein Unternehmen definiert,
das nicht mehr als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, einen Jahresumsatz
von höchstens 50 Mio. € oder eine Bilanzsumme von höchstens 43 Mio. € jeweils zum
Stichtag des letzten durchgeführten Rechnungsabschlusses erzielt und sich nicht mit 25 %
oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen
befindet, welche die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllen. Alle drei Voraussetzungen
müssen gleichzeitig erfüllt sein.
Bei der Antragstellung sind wir Ihnen gern behilflich. Die wenigen Dinge, die Sie dabei
beachten müssen, erläutern wir Ihnen gern. Rufen Sie uns an!
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“Potenzialberatung” zum
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POTENZIALBERATUNG
siehe auch:
“Wettbewerbsfähigkeit
stärken”
“Referenzen unserer
Potenzialberatungen”
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IHR ANSPRECHPARTNER
Stefan Neumann
T: 030 339 8446 - 8
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