BIS ZU 10.000,-- € ALS ZUSCHÜSSE MÖGLICH Kleine und mittlere Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes und des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes erhalten auf Antrag einen finanziellen Zuschuss für die Grund- und Aufbauberatung (Potenzialberatung). Der Zuschuss für Beratungen durch externe Berater/innen beträgt für die Unternehmen 50 % der in Rechnung gestellten Beratungs- kosten (ohne Mehrwertsteuer, Reise-/Nebenkosten), höchstens jedoch 5.000 € je Maßnahme. Je Antragsteller/in können innerhalb der Geltungsdauer dieser Richtlinien insgesamt für die Grund- und Aufbauberatung Zuschüsse bis zu max. 10.000 € gewährt werden. Als KMU wird (zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie) ein Unternehmen definiert, das nicht mehr als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, einen Jahresumsatz  von höchstens 50 Mio. € oder eine Bilanzsumme von höchstens 43 Mio. € jeweils zum  Stichtag des letzten durchgeführten Rechnungsabschlusses erzielt und sich nicht mit 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen befindet, welche die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllen. Alle drei Voraussetzungen  müssen gleichzeitig erfüllt sein. Bei der Antragstellung sind wir Ihnen gern behilflich. Die wenigen Dinge, die Sie dabei beachten müssen, erläutern wir Ihnen gern.  Rufen Sie uns an! Kontakt | Impressum Sie befinden sich hier: Startseite  > CUP-Neumann > Fördermöglichkeiten PDF-Broschüre “Potenzialberatung” zum Download (267 KB) POTENZIALBERATUNG siehe auch:                            Wettbewerbsfähigkeit stärken Referenzen unserer Potenzialberatungen

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